Einladung zur ordentlichen Generalversammlung

Termin: Freitag, 17. Februar 2023

Ort: Rechpergstadion, Plankstrasse 4, 3500 Rehberg

Beginn: 19.00 Uhr

 

Die ordentliche Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung gemäß Vereinsgesetz 2002 und findet laut Vereinsstatuten alle zwei Jahre statt.

Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.

Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.

Tagesordnung:

  • Begrüßung und Eröffnung
  • Trauerminute im Gedenken an verstorbene Vereinsmitglieder
  • Genehmigung der Tagesordnung
  • Protokoll der letzten Generalversammlung
  • Grußworte der Ehrengäste und Ehrungen
  • Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten Personen
  • Tätigkeitsbericht des Vorstandes bzw. des Obmannes
  • Bericht der Kassierin
  • Bericht der Kassaprüfer und Entlastung der Kassierin und des Vorstandes
  • Vornahme der Wahlen
  • Beschlussfassung über Anträge
  • Allfälliges

 

Anträge zur Tagesordnung der Generalversammlung sind mindestens sieben Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.

SV Cardea Rehberg, Plankstrasse 4, 3500 Rehberg

Gültige Beschlüsse können nur zur Tagesordnung gefasst werden.

Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt.

Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder.

Jedes Mitglied hat eine Stimme (Minderjährige können durch einen Erziehungsberechtigten vertreten werden; VIP Partner = 1 Stimme).

Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit von einem Drittel der ordentlichen Mitglieder beschlussfähig. 

Ist die Generalversammlung zur festgesetzten Stunde um 19 Uhr nicht beschlussfähig, so findet eine außerordentliche Generalversammlung eine halbe Stunde später (19.30 Uhr) mit derselben Tagesordnung statt,

die ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig ist.

Die Wahlen und die Beschlussfassung in der Generalversammlung erfolgen in der Regel offen und mit einfacher Stimmenmehrheit.

Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereines geändert werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen.

Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann

 

Erich Ratheyser, Obmann